Datenschutz VFE

Datenschutzordnung des Vereins zur Förderung von Existenzgründungen e.V.

Informationen für Gründerinnen und Gründer/Ratsuchenden über die Datenverarbeitung (Art. 12, 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO)


(1) Art der Daten

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1, 2 DSGVO) der Ratsuchenden in

automatisierter und nichtautomatisierter Form. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich

auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).

Vorliegend handelt es sich um folgende personenbezogene Daten, die als Grundlage zum

Orientierungsgespräch dienen:

  • Name und Anschrift,
  • Telefonnummern (Festnetz und Mobil),
  • E-Mail-Adresse,
  • Geburtsdatum,
  • Familienstand und ggf. Anzahl der Kinder
  • Daten über (aktuellen Status) Arbeitslosigkeit, wie z.B. Beginn, Dauer, Höhe des ALG 1
  • Steuerklasse
  • Einkünfte des Partners/der Partnerin
  • Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse


(2) Pflichtdaten

Die in (1) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person (Ratsuchender) kann nur unterstützt

werden, wenn sie dem Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt.


(3) Verantwortliche für die Datenverarbeitung (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)

Zu erreichen unter der E-Mail-Adresse: info@vfe-kelkheim.de


(4) Zwecke der Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten der Ratsuchenden werden ausschließlich zur Erfüllung der in der

Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Unterstützung

der Ratsuchenden, zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, und zur Einladung zu Veranstaltungen des

Vereins und zur Kooperation mit den Kommunen. In diesem Zusammenhang werden die Daten

Vorstandsmitgliedern, sonstigen Vereinsmitgliedern und Kommunen soweit zur Kenntnis gegeben,

wie es deren Funktion und Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b)

DSGVO (Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses). Sofern sich die Datenverarbeitung auf andere

Rechtsgrundlagen stützt, wird dies in dieser Datenschutzordnung an den entsprechenden Stellen

erwähnt.


(5) Veröffentlichung von Fotos und Berichten

a) Im Zusammenhang mit seinen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Teilnahme an Gründermessen)

darf der Verein – ohne Einwilligung der betroffenen Personen – insbesondere

  • Fotos von der Veranstaltung, auch wenn Teilnehmer erkennbar sind;
  • Berichte und Ergebnisse;

aushängen, im Internet (z.B. auf seiner Homepage) und seiner Vereinszeitung veröffentlichen sowie an

Print- und Online-Zeitungen/-Medien übermitteln. Die Vorschriften der §§ 22, 23 des

Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt.

b) Einzelbilder von Ratsuchenden und Gründerinnen und Gründern werden nicht bzw. nur mit

ausdrücklicher Zustimmung der Person veröffentlicht/übermittelt. Soweit die Untertexte zu Fotos oder

die Berichte auf bestimmte Personen hinweisen, werden dabei höchstens und soweit jeweils

erforderlich Vor- und Familienname sowie die Funktion im Verein oder in Zusammenhang mit der

Gründung/dem Geschäftszweck veröffentlicht/übermittelt.

c) Die vorgenannten Regelungen dienen der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins,

auf die er zur Verwirklichung seiner satzungsgemäßen Aufgaben angewiesen ist. Rechtsgrundlage für

die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses).

Hilfsweise kommt als weitere Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO in Betracht: Die

Datenverarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereins erforderlich; die Interessen

oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen überwiegen demgegenüber nicht.

d) In sonstigen Fällen – insbesondere bei nicht öffentlichen Veranstaltungen – veröffentlicht/übermittelt

der Verein Fotos, Berichte etc. nur mit Einwilligung der betroffenen Personen (Rechtsgrundlage:

Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).


(6) Übermittlung von Listen mit personenbezogenen Daten der Ratsuchenden und Gründerinnen und

Gründern

Listen werden an Vorstandsmitglieder und Mitglieder nur herausgegeben, soweit deren Funktion

oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Vereinsmitglied

oder eine Gründerin/ein Gründer glaubhaft, dass es die Liste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen

Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, werden ihm die notwendigen

Daten gegen die schriftliche Verpflichtung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und

sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald

deren Zweck erfüllt ist, gelöscht werden.


(7) Übermittlung von Listen mit personenbezogenen Daten

Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein ggfs. Helferlisten mit den erforderlichen

Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und die

Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben. Eine darüberhinausgehende Veröffentlichung der

Listen (z.B. im Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer (Rechtsgrundlage: Art. 6

Abs. 1 a) DSGVO).


(8) Löschung der Daten

Die Daten der Ratsuchenden und Gründerinnen und Gründer werden spätestens fünf Jahre nach

Beendigung der Zusammenarbeit gelöscht, soweit sie für historische Berichte und Darstellungen

des Vereins nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen

Aufbewahrungsfristen dem Entgegenstehen.


(9) Rechte der betroffenen Personen

Ratsuchende und Gründerinnen und Gründer haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen

das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15

DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DGSVO), Einschränkung

der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch gegen

die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Diese Rechte können mündlich oder in Textform (§ 126 b

BGB) bei den in (3) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.


(10) Einwilligungen

Die Einwilligung der Ratsuchenden Gründerinnen und Gründer zur Verarbeitung ihrer Daten erfolgt

auch inkludent mit der Erstellung und Übergabe des „Erfassungsbogens“ an die/den betreuenden

Lotsin/Lotsen. Soweit sonstige Einwilligungen der Ratsuchenden und Gründerinnen und Gründer

zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese schriftlich oder per E-Mail erteilt werden.

Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Ratsuchenden

und Gründerinnen und Gründer können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der

Widerruf kann mündlich oder in Textform (§ 126 b BGB) bei den in (3) genannten Verantwortlichen

geltend gemacht werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung

bleibt vom Widerruf unberührt.


(11) Beschwerderecht

Den Ratsuchenden und Gründerinnen und Gründern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung

des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde

ist im Bundesland Hessen der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,

https://datenschutz.hessen.de/. Die Kontaktdaten lauten:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Postfach 3163

65021 Wiesbaden

Telefon: +49 611 1408 - 0

Telefax: +49 611 1408 - 900 / 901

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